Allgemeine Geschäftsbedingungen
RhekTec e.U.
Kirchplatz 7, 5710 Kaprun, Österreich
support@rhektec.at | rhektec.at
nachfolgend: Anbieter
Stand: 2026
Hinweis: Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen RhekTec e.U. und ihren Kunden – sowohl Unternehmern im Sinne des UGB als auch Verbrauchern im Sinne des KSchG. Abweichende Verbraucherrechte nach dem österreichischen Konsumentenschutzgesetz (KSchG) bleiben in jedem Fall unberührt.
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen RhekTec e.U. (nachfolgend: Anbieter) und ihren Kunden, soweit nicht ausdrücklich abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden.
1.2 Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Unternehmer gemäß § 1 UGB als auch Verbraucher gemäß § 1 KSchG. Für Verbraucher gelten ergänzend die zwingenden Bestimmungen des KSchG; abweichende Regelungen dieser AGB gelten gegenüber Verbrauchern nur, soweit sie gesetzlich zulässig sind.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
1.4 Von Seiten des Kunden kommende rechtsgestaltende Elemente, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, werden selbst bei Kenntnis des Anbieters nur dann wirksam, wenn der Anbieter diese mit einem ausdrücklichen Zusatzvermerk (z. B. ‚AGB akzeptiert‘) annimmt.
1.5 Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen der Rechtslage, Rechtsprechung oder Geschäftstätigkeit) anzupassen. Bestehende Kunden werden über Änderungen spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail informiert. Widerspricht der Unternehmer nicht innerhalb von zwei Wochen bzw. der Verbraucher nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf diesen Umstand wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.
§ 2 Vertragsabschluss
2.1 Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern keine ausdrückliche Bindungsfrist angegeben ist.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters (auch per E-Mail) oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande. Die bloße Eingangsbestätigung eines Auftrags stellt noch keine Annahme dar.
2.3 Der Kunde ist als Unternehmer zwei Wochen, als Verbraucher eine Woche ab Zugang des Auftrags beim Anbieter an seinen Auftrag gebunden.
2.4 Mündliche Nebenabreden, Zusagen oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter. Dies gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis selbst.
2.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein, so ist die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck am nächsten kommt. Die übrigen Bestimmungen bleiben unberührt.
§ 3 Leistungsumfang
3.1 Der Anbieter erbringt Leistungen in den Bereichen IT-Systemtechnik, Netzwerk- und Serverinfrastruktur, IT-Sicherheit, Managed Services und Monitoring, IT-Support (Remote und Vor-Ort), Wartungsverträge, Hardware- und Softwareinstallation sowie Web- und Cloud-Dienstleistungen.
3.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot, Wartungsvertrag oder der Leistungsbeschreibung. Nicht in das Angebot einbezogene Informationen aus anderen Quellen (z. B. Präsentationen, Websites) sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung.
3.3 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Anbieter eine fachgerechte Leistungserbringung nach dem anerkannten Stand der Technik zum Zeitpunkt der Angebotslegung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
3.4 Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Er bleibt dabei alleiniger Vertragspartner des Kunden.
3.5 Leistungsänderungen oder -erweiterungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen (Change Requests), bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und werden separat vergütet.
3.6 Von BITAMIGOS angegebene Termine oder Fristen sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse, insbesondere Säumigkeit des Kunden, verlängern Fristen um die Dauer des Hindernisses zuzüglich angemessener Reorganisationszeit.
§ 4 Managed Services und Monitoring
4.1 Allgemeines
4.1.1 Der Anbieter erbringt Managed Services auf Basis eines Remote-Monitoring- und Management-Systems (RMM), aktuell unter Einsatz der Plattform Atera (Atera Networks Ltd., Tel Aviv, Israel; nachfolgend: Monitoring-Plattform). Der Einsatz gleichwertiger Alternativplattformen bleibt dem Anbieter vorbehalten.
4.1.2 Managed Services umfassen insbesondere: Inventarisierung und zentrale Verwaltung von Endgeräten, automatisiertes Patch- und Update-Management, grundlegende Systemüberwachung (Monitoring) sowie die Bereitstellung eines Ticket-Systems.
4.1.3 Managed Services ersetzen keinen aktiven IT-Support. Störungsbehebung, Fehleranalyse, Benutzerunterstützung und Konfigurationsänderungen sind – sofern nicht ausdrücklich im Leistungspaket enthalten – als separate Leistungen zu beauftragen und werden nach Aufwand verrechnet.
4.1.4 Soweit der Anbieter Systeme zum Remote-Monitoring der Funktionsfähigkeit der Systeme des Kunden ohne gesonderte Inrechnungstellung einsetzt, haftet der Anbieter für die Überwachung der Funktionsfähigkeit nicht.
4.2 Monitoring und Datenverarbeitung
4.2.1 Zur Erbringung der Monitoring-Leistungen wird auf jedem verwalteten Endgerät ein leichtgewichtiger Softwareagent installiert. Dieser Agent übermittelt Gerätedaten (Systemstatus, installierte Software, Update-Status, Hardwareinformationen) an die Monitoring-Plattform.
4.2.2 Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der vereinbarten Leistungserbringung. Personenbezogene Daten werden im Rahmen eines DSGVO-konformen Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) verarbeitet, der fester Bestandteil jedes Managed-Services-Vertrags ist.
4.2.3 Da die Monitoring-Plattform ihren Sitz außerhalb des EWR hat, erfolgt die Datenübertragung auf Basis der Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO). Der Anbieter stellt auf Anfrage die einschlägigen Garantien zur Verfügung.
4.2.4 Der Kunde erklärt sich durch Vertragsabschluss damit einverstanden, dass auf den von ihm bezeichneten Endgeräten der Monitoring-Agent installiert und betrieben wird. Bei Verträgen mit Verbrauchern erfolgt die Installation nur nach ausdrücklicher Zustimmung.
4.3 Verfügbarkeit und Einschränkungen
4.3.1 Das Monitoring erfolgt im Rahmen der technischen Möglichkeiten der eingesetzten Plattform. Eine vollständige, unterbrechungsfreie Überwachung kann nicht garantiert werden.
4.3.2 Automatische Updates und Patches werden nach bestem Wissen eingespielt. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Funktionsstörungen, die durch Drittanbieter-Updates verursacht werden und außerhalb seines Einflussbereichs liegen.
4.3.3 Der Anbieter behält sich vor, die eingesetzte Monitoring-Plattform gegen gleichwertige Alternativen auszutauschen. Der Kunde wird darüber rechtzeitig informiert.
§ 5 IT-Support (Remote und Vor-Ort)
5.1 IT-Supportleistungen werden auf Anfrage remote (via Fernzugriff) oder vor Ort erbracht. Der Fernzugriff erfolgt ausschließlich mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden und wird nach Beendigung der Sitzung beendet.
5.2 Reaktionszeiten sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich in einem Service-Level-Agreement (SLA) schriftlich vereinbart wurden. Ohne SLA erfolgt die Bearbeitung nach Verfügbarkeit und Dringlichkeit.
5.3 Supportleistungen außerhalb vereinbarter Wartungsverträge werden nach tatsächlichem Zeitaufwand zum jeweils gültigen Stundensatz des Anbieters verrechnet. Fahrt- und Nebenkosten bei Vor-Ort-Einsätzen werden gesondert ausgewiesen.
5.4 Der Anbieter ist berechtigt, einen Mindeststundensatz auch für Einsätze unter einer Stunde zu verrechnen, sofern dies im Angebot angegeben ist.
5.5 Für Supportleistungen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Mo-Fr, 08:00-17:00 Uhr) können Zuschläge anfallen, die vorab kommuniziert werden.
§ 6 Webentwicklung und Hosting
6.1 Webentwicklung
6.1.1 Verträge zur Erstellung oder Erweiterung von Websites sind Werkverträge im Sinne des ABGB. Der Anbieter schuldet die Erstellung eines funktionsfähigen Werks gemäß der vereinbarten Leistungsbeschreibung.
6.1.2 Sofern nicht anders vereinbart, werden Websites für aktuelle Browser (jeweils letzte zwei Hauptversionen) und für Mobilgeräte optimiert erstellt. Eine Kompatibilität wird für jene Browser angestrebt, die zum Zeitpunkt des Projektbeginns einen Marktanteil von mindestens 5 % aufweisen.
6.1.3 Der Kunde ist für die Bereitstellung sämtlicher Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken, rechtlich erforderliche Informationen) in digitaler, weiterverarbeitbarer Qualität verantwortlich. Verzögerungen durch verspätet gelieferte Inhalte gehen nicht zu Lasten des Anbieters.
6.1.4 Entwürfe, Muster oder gestalterische Vorschläge decken jeweils einen Entwurf sowie geringfügige Abänderungen ab. Weitere Entwürfe sind kostenpflichtig.
6.1.5 Nach Fertigstellung wird der Kunde zur Abnahme aufgefordert. Äußert sich der Kunde innerhalb von 14 Tagen nicht oder verweigert er die Abnahme nicht wegen eines konkreten Mangels, gilt das Werk als abgenommen.
6.1.6 Der Anbieter ist berechtigt, auf erstellten Websites in angemessener Form auf sich als Urheber hinzuweisen (z. B. Footer-Verlinkung), sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
6.2 Webhosting
6.2.1 Hostingleistungen werden auf Basis von Drittanbieter-Infrastruktur erbracht. Der Anbieter bemüht sich um eine Jahresverfügbarkeit von mindestens 99 % (gemessen im Jahresdurchschnitt), ausgenommen geplante Wartungsfenster sowie Ausfälle durch höhere Gewalt oder Drittanbieter.
6.2.2 Im Fall der Unterschreitung der garantierten Verfügbarkeit erhält der Kunde eine einmalige Gutschrift von 10 % des Monatsentgelts pro unterschrittenem Prozentpunkt. Die Gutschrift ist mit der Höhe des Monatsentgelts gedeckelt. Eine Barablöse ist nur im Fall der Vertragsauflösung möglich.
6.2.3 Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner gehosteten Daten selbst verantwortlich, sofern dies nicht ausdrücklich als Leistung vereinbart wurde.
6.3 Domainregistrierung
6.3.1 Domainregistrierungen erfolgen im Auftrag und auf Rechnung des Kunden. Das Vertragsverhältnis zur jeweiligen Vergabestelle besteht direkt zwischen dem Kunden und der Vergabestelle. Der Anbieter schuldet lediglich ein entsprechendes Bemühen um die Registrierung, aber keinen Erfolg.
6.3.2 Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt.
§ 7 Hardware und Software
7.1 Für gelieferte Hardware gelten ausschließlich die Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers. Der Anbieter vermittelt Garantieansprüche auf Wunsch, übernimmt jedoch keine eigene Garantie über die gesetzliche Gewährleistung hinaus.
7.2 Beim Versand von Waren geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald der Anbieter die Waren an das Beförderungsunternehmen übergeben hat. Der Versand erfolgt grundsätzlich unversichert, sofern der Kunde nicht auf seine Kosten eine Versicherung beauftragt.
7.3 Software wird im Rahmen des jeweiligen Lizenzumfangs überlassen. Der Kunde ist verpflichtet, die Lizenzbedingungen der Hersteller einzuhalten. Für Lizenzverstöße durch den Kunden übernimmt der Anbieter keine Haftung.
7.4 Bis zur vollständigen Bezahlung gilt ein Eigentumsvorbehalt zugunsten des Anbieters an den gelieferten Waren. Im Fall des Verzugs ist der Anbieter berechtigt, Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden
8.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Passwörter und Daten vollständig, korrekt und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
8.2 Der Kunde hat die beigestellten Informationen und Leistungen selbst auf deren Tauglichkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen. Er ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte allein verantwortlich.
8.3 Verzögerungen oder Mehrkosten, die aus mangelnder, verspäteter oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zu Lasten des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, den dadurch entstehenden Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen und bei andauernder Säumigkeit des Kunden die Leistungserbringung zu unterbrechen und andere Aufträge einzuschieben.
8.4 Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte, Daten oder Materialien entstehen, und unterstützt den Anbieter bei der Abwehr solcher Ansprüche.
8.5 Der Kunde verpflichtet sich, vor Beginn von Wartungs- oder Supportmaßnahmen eine aktuelle Datensicherung aller relevanten Systeme sicherzustellen, sofern der Anbieter dies nicht ausdrücklich übernimmt.
§ 9 IT-Sicherheit und Datensicherung
9.1 Sicherheitslösungen (Firewall, Antivirus, Patch-Management) werden nach dem anerkannten Stand der Technik eingerichtet und betrieben. Eine vollständige und dauerhafte IT-Sicherheit kann technisch nicht garantiert werden.
9.2 Sicherheitsvorfälle können insbesondere durch Benutzerverhalten, neue oder unbekannte Schadsoftware, Zero-Day-Exploits oder Handlungen Dritter entstehen, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat. Der Kunde bleibt für den sicheren Umgang seiner Mitarbeiter mit IT-Systemen verantwortlich.
9.3 Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, ist der Kunde selbst für die Durchführung regelmäßiger und vollständiger Datensicherungen (Backups) verantwortlich. Der Anbieter empfiehlt die Einhaltung der 3-2-1-Backup-Regel. Der Anbieter haftet nicht für Datenverluste bei fehlender oder unzureichender Datensicherung.
§ 10 Abrechnung und Vergütung
10.1 Preise
10.1.1 Alle angegebenen Preise verstehen sich gegenüber Unternehmern netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer; gegenüber Verbrauchern als Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
10.1.2 Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit sowie bei Verträgen mit automatischer Verlängerung ist der Anbieter berechtigt, jährlich eine angemessene Preisanpassung unter Berücksichtigung der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes (VPI) vorzunehmen. Der Kunde wird mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten informiert. Verbrauchern steht bei einer Erhöhung von mehr als 5 % ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
10.1.3 Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, nach Vertragsabschluss eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen, wenn sich die Kosten der Leistungen (z. B. Lizenzkosten Dritter, Infrastrukturkosten) um mehr als 3 % erhöhen, ohne dass dies vom Anbieter beeinflussbar ist.
10.2 Kostenvoranschlag
10.2.1 Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Ein Kostenvoranschlag liegt vor, wenn der voraussichtliche Aufwand als solcher, als circa, voraussichtlich oder geschätzt bezeichnet wird.
10.2.2 Wenn nach Erteilung eines unverbindlichen Kostenvoranschlags abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die veranschlagten Kosten um mehr als 15 % übersteigen, hat der Anbieter den Kunden schriftlich darauf hinzuweisen. Kostenüberschreitungen bis 15 % gelten vom Kunden als von vornherein genehmigt.
10.3 Pauschal- und Aufwandsabrechnung
10.3.1 Im Fall der Pauschalabrechnung deckt diese alle Leistungen ab, die zur Ausführung der vereinbarten Leistungen notwendig sind. Ausgenommen sind Kosten unvorhersehbarer Ereignisse, Mehrkosten durch nicht vertragsgemäße Mitwirkung des Kunden sowie Mehrkosten durch versteckte Mängel in beigestellten Leistungen.
10.3.2 Im Fall der Abrechnung nach Aufwand erfolgt eine Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand zum jeweils gültigen Stundensatz. Eine Mindestverrechnung (z. B. 30 Minuten) kann im Angebot festgelegt werden.
10.3.3 Alle Leistungen des Anbieters, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, insbesondere später vereinbarte Zusatzleistungen, werden gesondert entlohnt.
10.4 Abrechnungsmodus und Teilleistungen
10.4.1 Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung in der Höhe von 50 % des vereinbarten Entgelts zu leisten; die verbleibenden 50 % sind bei Fertigstellung fällig, sofern nicht abweichend vereinbart.
10.4.2 Der Anbieter ist berechtigt, Teilleistungen gesondert zu verrechnen. Als Teilleistungen gelten jedenfalls die einzelnen Positionen der Leistungsbeschreibung.
10.4.3 Für monatlich abgerechnete Paketleistungen (z. B. Managed Services) erfolgt die Abrechnung im Voraus zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums.
10.5 Kostenvorschuss
10.5.1 Der Anbieter ist berechtigt, insbesondere bei Neukunden, beim Durchrechnen vereinbarter Fremdleistungen sowie bei Anzeichen wirtschaftlicher Probleme oder Zahlungsunwilligkeit des Kunden, vorab Kostenvorschüsse in der Höhe der als nächstes zu erbringenden Teilleistungen zu verlangen. Die Leistungserbringung kann bis zur Bezahlung des Kostenvorschusses zurückgehalten werden.
§ 11 Zahlung und Fälligkeit
11.1 Rechnungen des Anbieters sind ohne jeden Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
11.2 Die Zahlung hat grundsätzlich durch Banküberweisung auf das angegebene Konto des Anbieters zu erfolgen. Barzahlung ist ausgeschlossen, sofern nicht gesondert vereinbart.
11.3 Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen gemäß § 456 UGB (Unternehmer, mindestens 9 % p.a.) bzw. § 1000 ABGB (Verbraucher) verrechnet. Gegenüber Unternehmern behält sich der Anbieter zudem die Verrechnung einer pauschalen Mahngebühr von EUR 15,- je Mahnung sowie den Ersatz aller mit der Forderungseinbringung verbundenen Kosten (Inkassospesen, Rechtsanwaltskosten) vor.
11.4 Nach erfolgloser Mahnung unter Setzung einer mindestens 7-tägigen Nachfrist ist der Anbieter berechtigt, sämtliche – auch im Rahmen anderer Verträge erbrachten – Leistungen sofort abzurechnen und fällig zu stellen sowie die Erbringung noch nicht bezahlter Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen einzustellen.
11.5 Nach einer weiteren erfolglosen Mahnung mit mindestens 7-tägiger Nachfrist ist der Anbieter berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten und Ersatz des entgangenen Gewinns zu fordern. Bereits bezahlte, aber noch nicht erbrachte Leistungen können eingestellt werden.
11.6 Auftraggeber, die Unternehmer sind, sind nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderungen des Anbieters aufzurechnen, es sei denn, die Forderung wurde vom Anbieter schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht zugunsten von Unternehmern ist ausgeschlossen.
11.7 Sofern eine Ratenzahlungsvereinbarung abgeschlossen wurde, gilt Terminsverlust bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate als vereinbart.
§ 12 Vertragslaufzeit und Kündigung
12.1 Dauerschuldverhältnisse (insbesondere Wartungsverträge und Managed-Services-Pakete) haben, sofern nicht anders vereinbart, eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.
12.2 Die ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von einem (1) Monat zum jeweiligen Laufzeitende möglich. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag bei Unternehmern automatisch um die Mindestvertragslaufzeit; bei Verbrauchern um drei (3) Monate.
12.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Monatsbeiträgen in Verzug ist oder eine Partei ihren wesentlichen Vertragspflichten trotz schriftlicher Abmahnung nicht nachkommt.
12.4 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Brief oder E-Mail). Der Rücktritt durch den Kunden als Unternehmer ist mittels eingeschriebenen Briefs zu erklären.
12.5 Tritt der Kunde als Unternehmer ohne krass grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden des Anbieters vom Auftrag zurück, gebührt dem Anbieter trotzdem das vereinbarte Honorar abzüglich ersparter Aufwendungen aus noch nicht getätigten Zukäufen.
Hinweis für Verbraucher: Verbrauchern steht gemäß § 11 KSchG bei Dauerschuldverhältnissen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen werden, ein jederzeitiges Kündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zu.
§ 13 Gewährleistung
13.1 Für Mängel an erbrachten Werkleistungen gilt das österreichische Gewährleistungsrecht (§§ 922 ff. ABGB). Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei (2) Jahre ab Übergabe gegenüber Verbrauchern und ein (1) Jahr ab Übergabe gegenüber Unternehmern.
13.2 Der Kunde als Unternehmer ist verpflichtet, die übergebenen Leistungen spätestens binnen acht (8) Tagen nach Übergabe schriftlich abzunehmen oder allfällige Mängel schriftlich zu rügen. Die Rüge hat den Mangel detailliert und nachvollziehbar zu beschreiben. Bei nicht rechtzeitiger Rüge gelten die Leistungen als abgenommen und Mängelansprüche sind ausgeschlossen.
13.3 Verdeckte Mängel, die erst nach Ablauf der Rügefrist erkennbar werden, sind vom Kunden binnen acht (8) Tagen ab Erkennbarkeit schriftlich zu rügen.
13.4 Der Anbieter hat das Recht zur zweimaligen Verbesserung (Nachbesserung) oder zum Austausch, bevor der Kunde bei wesentlichen Mängeln Wandlung oder Preisminderung, bei nicht wesentlichen Mängeln nur Preisminderung geltend machen kann. Die Wahl zwischen Verbesserung und Austausch liegt beim Anbieter.
13.5 Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die durch unsachgemäße Bedienung, eigenmächtige Eingriffe des Kunden oder Dritter, normale Abnutzung oder mangelhafte Mitwirkung des Kunden verursacht wurden. Das Recht auf Gewährleistung für gebrauchte Waren ist gegenüber Unternehmern vollständig ausgeschlossen.
13.6 Im Fall der nicht vereinbarungsgemäßen Vertragserfüllung ist der Kunde erst dann zur Geltendmachung von Ansprüchen berechtigt, wenn er dem Anbieter schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat.
13.7 Das Recht zur Anfechtung wegen Irrtums und wegen Verkürzung über die Hälfte ist bei Unternehmern ausgeschlossen.
§ 14 Haftungsbeschränkung und Schadenersatz
14.1 Der Anbieter haftet gegenüber Unternehmern nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
14.2 Gegenüber Verbrauchern haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Bestimmungen des ABGB und KSchG. Haftungsbeschränkungen zulasten von Verbrauchern sind nur im gesetzlich zulässigen Rahmen wirksam.
14.3 Keine Haftung besteht – soweit gesetzlich zulässig – für: entgangenen Gewinn; mittelbare Schäden und Folgeschäden; Datenverluste bei fehlender Datensicherung durch den Kunden; Störungen durch höhere Gewalt, Hardwaredefekte, Drittanbieter oder Bedienungsfehler des Kunden; Sicherheitsvorfälle trotz laufender Schutzmaßnahmen, sofern diese außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen.
14.4 Schadenersatzansprüche gegenüber dem Anbieter verjähren gegenüber Unternehmern in sechs (6) Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers, jedenfalls aber nach drei (3) Jahren ab der schädigenden Handlung. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
14.5 Ausdrücklich vereinbart wird, dass dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter entfaltet.
14.6 Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen – insbesondere nach dem PHG (Produkthaftungsgesetz) und dem KSchG sowie Ansprüche aus Personenschäden – bleiben in jedem Fall unberührt.
§ 15 Datenschutz und DSGVO
15.1 Verarbeitung durch den Anbieter
15.1.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden bzw. dessen betroffener Mitarbeiter erfolgt durch RhekTec e.U., Kirchplatz 7, 5710 Kaprun zum Zweck der Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (z. B. Rechnungslegung) sowie auf Basis berechtigter Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (z. B. Dokumentation der Geschäftsbeziehung).
15.1.2 Eine Weiterverarbeitung der Kontaktdaten des Kunden zum Zweck des Direktmarketings in nicht einwilligungspflichtigen Formen (z. B. adressierter postalischer Versand) erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 4 DSGVO. Elektronisches Direktmarketing erfolgt nur auf Basis einer gesonderten freiwilligen Einwilligung.
15.1.3 Personenbezogene Daten werden zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (§ 132 BAO) für mindestens sieben Jahre aufbewahrt. Darüber hinaus erfolgt eine Speicherung zur Dokumentation und Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen für bis zu zehn Jahre nach Abschluss der Aufträge.
15.2 Weitergabe an Dritte
15.2.1 Eine Weitergabe personenbezogener Daten des Kunden erfolgt ausschließlich an folgende Empfängerkategorien, soweit dies zur Erfüllung des Vertrags erforderlich ist: Banken und Zahlungsdienstleister (Zahlungsabwicklung); Steuerberater (Buchhaltung und Jahresabschluss); Inkassobüros und Rechtsanwälte (Forderungsbetreibung); Subdienstleister im Rahmen der Projektrealisierung (z. B. Microsoft Corporation für Cloud-Dienste); Monitoring-Plattform (Atera Networks Ltd.) im Rahmen der Managed-Services-Leistungen.
15.2.2 Eine Datenübermittlung an Drittstaaten außerhalb des EWR erfolgt nur auf Basis geeigneter Garantien gemäß Art. 46 DSGVO (insbesondere EU-Standardvertragsklauseln) oder der Ausnahmen gemäß Art. 49 DSGVO. Der Anbieter stellt auf Anfrage die entsprechenden Nachweise zur Verfügung.
15.3 Auftragsverarbeitung
15.3.1 Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung (insbesondere bei Managed Services und Monitoring) personenbezogene Daten des Kunden oder seiner Mitarbeiter als Auftragsverarbeiter verarbeitet, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen. Dieser ist fester Bestandteil jedes entsprechenden Servicevertrags.
15.3.2 Der Kunde stellt sicher, dass er über die erforderlichen Rechtsgrundlagen für die Bereitstellung personenbezogener Daten an den Anbieter verfügt und seine eigenen Datenschutzpflichten gegenüber betroffenen Personen erfüllt hat.
15.4 Betroffenenrechte
15.4.1 Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit sowie das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung zu Direktwerbezwecken.
15.4.2 Der Kunde hat das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
15.4.3 Beschwerden können bei der österreichischen Datenschutzbehörde (Barichgasse 40-42, 1030 Wien; dsb@dsb.gv.at) eingebracht werden. Die vollständige Datenschutzerklärung ist auf rhektec.at abrufbar.
§ 16 Vertraulichkeit und Abwerbeverbot
16.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle nicht öffentlich bekannten Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über das Ende der Vertragsbeziehung hinaus.
16.2 Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen und die Geschäftsbeziehung zu Werbezwecken zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
16.3 Bei Verträgen mit Unternehmern verpflichtet sich der Kunde, keine Mitarbeiter oder Lieferanten des Anbieters abzuwerben. Diese Verpflichtung gilt drei (3) Jahre über das Vertragsende hinaus. Bei einem Verstoß ist eine Konventionalstrafe in der Höhe des Bruttojahresgehalts des abgeworbenen Mitarbeiters bzw. des Bruttojahresumsatzes des abgeworbenen Lieferanten fällig.
§ 17 Schlussbestimmungen
17.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der internationalen Verweisungsnormen.
17.2 Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters (Bezirksgericht Zell am See bzw. Landesgericht Salzburg).
17.3 Für Verbraucher gilt: Gerichtsstand ist der allgemeine Gerichtsstand des Verbrauchers gemäß § 14 KSchG. Das zwingend anwendbare Verbraucherschutzrecht des Wohnsitzlandes des Verbrauchers bleibt unberührt.
17.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
17.5 Diese AGB sowie alle Verträge werden in deutscher Sprache abgeschlossen. Im Fall von Übersetzungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
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